19.02.2021 - In der neuen Coronabetreuungsverordnung hat die Landesregierung heute beschlossen, dass ab Montag eine verschärfte Maskenpflicht gilt.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen sowohl auf dem Schulgelände, als auch im Gebäude und am Platz im Unterricht eine medizinische Maske tragen.
Zu den medizinischen zählen sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Link zur neuen Coronabetreuungsverordnung:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-02-19_coronaschvo_ab_22.02.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf