09.04.2021 - Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder, die Landesregierung hat entschieden, dass sich ab der kommenden Woche Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht, Lehrerinnen und Lehrer sowie alle anderen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal wöchentlich testen müssen.
Die Schülerinnen und Schüler erfüllen Ihre Testpflicht, wenn sie sich in der Schule selber testen und nehmen nur mit einem negativen Testergebnis am Unterricht teil.
Alternativ kann die negative Testung auch durch eine offizielle Teststelle (z.B. Apotheke) nachgewiesen werden, sofern der Test höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die Informationen des Schulministeriums finden Sie hier.